Ausschreibungen und Inserate
Amtliches Verbot
(Art. 173bis EGzZGB)
Der Gemeinderat Kirchberg hat auf Antrag der Eberle AG, Dietschwil, Kirchberg und gestützt auf Art. 173bis Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (sGS 911.1; abgekürzt EGzZGB) zum Besitzesschutz folgendes amtliches Verbot erlassen:
Grundstück
Grundstück Nr. 201, Wilerstrasse 60, Bazenheid
Grundeigentümerin
Eberle AG Büro für Geschichte, Archiv und Verwaltung, Dietschwil-Strälgasse 2, Kirchberg
Anordnung
Parkverbot mit Zusatz: „Privatareal“
Strafbestimmungen
Missachtung dieses Verbotes wird auf Antrag mit Busse bestraft (Art. 10 Uebertretungsstrafgesetz; sGS 921.1)
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 14 Tagen sei der Veröffentlichung beim Justiz- und Polizeidepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen Rekurs erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.