Ausschreibungen und Inserate
Verkehrsanordnungen
Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 und Art. 113 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung:
Ort/Strasse
Stelz, Wiler Strasse, Neubau “Center Stelz”, Grundstück Nr. 1505
Massnahmen
a) Bei der Zufahrt auf das Centerareal:
Unterbinden der Wegfahrt aus dem Areal mit dem Signal 2.02 “Einfahrt verboten”
Verbot für Lastwagen (2.07), Zusatztext: Ausgenommen Treibstoffanlieferung
b)Bei der Ausfahrt aus dem Centerareal:
Unterbinden der Zufahrt auf das Areal mit dem Signal 2.02 “Einfahrt verboten”
Vortrittsaufhebung mit dem Signal 2.01 “Kein Vortritt”
c)Centerareal:
Verkehrsführung im Einrichtungsverkehr
d)Seitlich des Haupteinganges:
zwei Parkplätze für Gehbehinderte; Parkieren gestattet (Signal 4.17) mit Zusatztafel “Gehbehinderte” (5.14) und gelb markierten Piktogramm “Gehbehinderte”
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in¬nert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Moosbruggstrasse 11, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).