Ausschreibungen und Inserate
Parkverbot kath. Kirchenverwaltung
Amtliches Verbot
(Art. 173bis EGzZGB)
Der Gemeinderat Kirchberg hat auf Antrag der Katholischen Kirchenverwaltung, Kirchberg und gestützt auf Art. 173bis Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (sGS 911.1; abgekürzt EGzZGB) zum Besitzesschutz folgendes amtliches Verbot erlassen:
Grundstück
Grundstück Nr. 842, Schöneggstrasse, Kirchberg
Grundeigentümerin
Katholische Kirchenverwaltung, 9533 Kirchberg
Anordnung
„Parkieren verboten, Ausnahme Kirchenbesucher und Benützer des Pfarreiheimes max. 4 Stunden“
Strafbestimmungen
Missachtung dieses Verbotes wird auf Antrag mit Busse bestraft (Art. 10 Uebertretungsstrafgesetz; sGS 921.1)
Rechtsmittel
Gegen diese Verfügung kann innert 14 Tagen seit der Veröffentlichung beim Justiz- und Polizeidepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen Rekurs erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.
9533 Kirchberg, 12. Februar 2010 Gemeinderat Kirchberg