Ausschreibungen und Inserate
Inserat: Teilzonenplan Wolfikonerstrasse, Parzelle 8051
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 29 ff. des Kant. Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Teilzonenplan erlassen:
- Teilzonenplan Wolfikonerstrasse, Parzelle 8051
Der Teilzonenplan umfasst einen Teil des Grundstücks Nr. 8051, an der Wolfikonerstrasse, Bazenheid in der politischen Gemeinde Kirchberg. Die Zonenabgrenzung der bestehenden Wohn-Gewerbe-Zone 2 Geschosse (WG2) wird für die bessere Überbaubarkeit flächengleich abgetauscht und teilweise entlang der Strasse in die Grünzone Freihaltung umgeteilt. Gleichzeitig wird das Grundstück Nr. 6350 (Pärkli) von der bisherigen Landwirtschaftszone neu der Grünzone Sport, Park- und Erholungsanlagen zugeordnet.
Der Teilzonenplan und der Baulinienplan liegen ab Dienstag, 2. März 2010 bis Mittwoch, 31. März 2010 im Gemeindehaus, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5, Kirchberg öffentlich auf.
Innerhalb der Auflagefrist (02.03.-31.03.2010) kann gegen den Teilzonenplan beim Gemeinderat, 9533 Kirchberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1). Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.
9533 Kirchberg, 26. Februar 2010 Gemeinderat Kirchberg