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Ausschreibungen und Inserate

Inserat: Teilzonenplan Wolfikonerstrasse, Parzelle 8051

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 29 ff. des Kant. Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Teilzonenplan erlassen:

- Teilzonenplan Wolfikonerstrasse, Parzelle 8051


Der Teilzonenplan umfasst einen Teil des Grundstücks Nr. 8051, an der Wolfikonerstrasse, Bazenheid in der politischen Gemeinde Kirchberg. Die Zonenabgrenzung der bestehenden Wohn-Gewerbe-Zone 2 Geschosse (WG2) wird für die bessere Überbaubarkeit flächengleich abgetauscht und teilweise entlang der Strasse in die Grünzone Freihaltung umgeteilt. Gleichzeitig wird das Grundstück Nr. 6350 (Pärkli) von der bisherigen Landwirtschaftszone neu der Grünzone Sport, Park- und Erholungsanlagen zugeordnet.

Der Teilzonenplan und der Baulinienplan liegen ab Dienstag, 2. März 2010 bis Mittwoch, 31. März 2010 im Gemeindehaus, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5, Kirchberg öffentlich auf.

Innerhalb der Auflagefrist (02.03.-31.03.2010) kann gegen den Teilzonenplan beim Gemeinderat, 9533 Kirchberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1). Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.

9533 Kirchberg, 26. Februar 2010    Gemeinderat Kirchberg

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
Postfach 263
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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