Ausschreibungen und Inserate
Inserat: Pfandverwertungsverfahren
Pfandverwertungsverfahren (Art. 126, 133 bis 143 SchKG, Art. 29 ff. VZG)
Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, dem unterzeichneten Betreibungsamt innert der Eingabefrist ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere für Zinsen und Kosten detailliert, genau anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob Kapitalforderungen schon fällig oder gekündigt seien, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Nichtangemeldete Ansprüche sind von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung insoweit ausgeschlossen, als sie nicht durch das Grundbuchamt festgestellt sind. Ebenso haben Faustpfandgläubiger ihre Faustpfandforderungen anzumelden.
Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor dem Jahr 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstücks gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.
Betreibungsamt Kirchberg SG - Betreibung Nr. 81'848
Grundstücksteigerung
Schuldner und Grundeigentümer: Mettler Robert, zurzeit Ebnetweg 1, 8864 Reichenburg SZ
Steigerungstag und -zeit: Mittwoch, 12. Mai 2010, 14.00 Uhr
Steigerungslokal: Gemeindehaus Kirchberg, Sitzungszimmer Gemeinderat (Dachgeschoss),
Dorfplatz, 9533 Kirchberg SG
Ende der Eingabefrist: 14. April 2010
Auflage der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnisses vom 27. April bis
06. Mai 2010 im Büro des Betreibungsamtes Kirchberg SG
Im Grundbuch Kirchberg SG:
Liegenschaft Nr. 829, Plan Nr. 33, Neudorfstrasse 8, 9533 Kirchberg SG
399 m2, Gebäude, Gartenanlagen
Wohnhaus Vers.-Nr. 78 / Garage Vers.-Nr. 2790
Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung vom 08.02.2010 Fr. 100'000.—
Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Grundpfandverwertung der Pfandgläubigerin im 1. Rang.
Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Besichtigung des Steigerungsobjektes: Freitag, 16. April 2010, nach telefonischer Voranmeldung beim Betreibungsamt Kirchberg SG (Tel. 071 932 35 42).
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Barzahlung von Fr. 30'000.-- (Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes Kirchberg SG - keine Privatchecks) zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 11. Juni 2010 zahlbar.
Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR 211.412.41; abgekürzt BewG) vom 16. Dezember 1983 und deren Änderungen sowie die dazugehörende Verordnung (SR 211.412.411; abgekürzt BewV) vom 01. Oktober 1984 und deren Änderungen verwiesen. Im Fall der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden.
9533 Kirchberg, 15. März 2010 Das Betreibungsamt