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Der Gemeinderat Kirchberg hat gestützt auf Art. 29 ff. des Kant. Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) erlassen:

- Teilzonenplan Hof
- Gestaltungsplan Erweiterung Gewerbe Hof

Der Teilzonen- sowie Gestaltungsplan liegen ab Dienstag, 13. April 2010 bis Mittwoch, 12. Mai 2010 im Gemeindehaus, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5, Kirchberg öffentlich auf. Der Teilzonenplan bezweckt die bestehende Gewerbeliegenschaft von der Wohn- und Gewerbezone in die Gewerbe- und Industriezone umzuteilen, was den heutigen tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Der Gestaltungsplan stellt eine vorbildliche architektonische Gestaltung des Betriebsareals mit Blick auf zukünftige Erweiterungen sicher.

Innerhalb der Auflagefrist (13.04.-12.05.2010) kann gegen den Teilzonen- sowie Gestaltungsplan beim Gemeinderat, 9533 Kirchberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege; sGS 951.1). Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
Postfach 263
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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