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Ausschreibungen und Inserate

Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage

für        Projekte:
L-214224.1
20 kV-Kabel zwischen der Transformatorenstation Mühlau-Allmend und dem
Kraftwerk Mühlau, Bazenheid

L-214417.1
0.4 kV Niederspannungsverteilnetz ab der Transformatorenstation Mühlau, Bazenheid

L-165717.2
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Waldegg und Mühlau
- Kabeleinführung in die TS Mühlau Bazenheid

L-194183.2
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen ÄRA Allmend und Mühlau
- Kabeleinführung in die TS Mühlau Bazenheid

der Energie AG Kirchberg

BLN-Gebiet Nr. 1414, Thur Landschaft Lichtensteig-Schwarzenbach
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.
Die Gesuchsunterlagen können vom 13. April bis zum 12. Mai 2010 bei der Bauverwaltung der Gemeinde Kirchberg während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden. Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Be-
gehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen
und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen
Starkstrominspektorat einzureichen.

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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