Ausschreibungen und Inserate
Planverfahren
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des Kant. Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) den folgenden Teilstrassenplan erlassen und zur öffentlichen Auflage beschlossen:
Objekt Vorhaben Klassifikation
Gehweg Husenstrasse Nr. 1013, Kirchberg Klassierung Gemeindestrasse 1. Klasse
Der Teilstrassenplan liegt während dreissig Tagen d.h. ab Montag, 10. Mai bis Dienstag, 8. Juni 2010 im Gemeindehaus, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5, Dorfplatz, Kirchberg öffentlich auf.
Wer private Rechte, insbesondere Boden für die dauernde oder vorübergehende Beanspruchung zur Verfügung stellen muss, wird mit persönlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage in Kenntnis gesetzt. Die persönliche Anzeige gilt gemäss Art. 42 StrG als Einleitung des Enteignungsverfahrens.
Innerhalb der Auflagefrist (10.05. - 08.06.2010) kann gegen den Teilstrassenplan (Klassifikation der Strasse und die Pflicht zur Landabtretung) beim Gemeinderat, 9533 Kirchberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Allfällige Einsprachen haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.