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Strassenaufbrüche

Jeder Aufbruch in einer Gemeindestrasse 1. und 2. Klasse ist bewilligungspflichtig.

Die Bestimmungen sowie das Gesuchformular können hier heruntergeladen werden oder beim Leiter Werkhof bezogen werden. Das Gesuchsformular ist schriftlich mit den erforderlichen Planbeilagen einzureichen.
Die Bewilligung ist für die Instandstellung der Strasse nötig. Die Strasse wird mit Steuergelder unterhalten und muss bei Aufbrüchen vom Verursacher instandgestellt werden.

Bestimmungen Grabarbeiten Gemeindestrassen

Gesuch Grabarbeiten Gemeindestrassen

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
Postfach 263
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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