Strassenaufbrüche
Jeder Aufbruch in einer Gemeindestrasse 1. und 2. Klasse ist bewilligungspflichtig.
Die Bestimmungen sowie das Gesuchformular können hier heruntergeladen werden oder beim Leiter Werkhof bezogen werden. Das Gesuchsformular ist schriftlich mit den erforderlichen Planbeilagen einzureichen.
Die Bewilligung ist für die Instandstellung der Strasse nötig. Die Strasse wird mit Steuergelder unterhalten und muss bei Aufbrüchen vom Verursacher instandgestellt werden.
Bestimmungen Grabarbeiten Gemeindestrassen
Gesuch Grabarbeiten Gemeindestrassen