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Öffentliche Auflage des IV. Nachtrages zum Baureglement

Einzelne an den Rat herangetretene Bedürfnisse aus der Bevölkerung sowie Erfahrungen aus der täglichen Praxis haben den Gemeinderat dazu bewogen, das Baureglement in ausgewählten Teilbereichen einer kleinen Revision zu unterziehen.

Der nun vorliegende IV. Nachtrag zum Baureglement vom 30. Juni 2009 ist das Ergebnis der Vernehmlassungsphase und der Beurteilung des Gemeinderates, welcher vom Kanton vorgeprüft und genehmigungsfähig ist. Die wesentlichsten Neuerungen sind die reglementarische Festlegung des Gewässerabstandes gegenüber eingedolten Gewässern im nicht überbauten Gebiet innerhalb der Bauzone, welche im bisherigen Baureglement fehlten. Ausserdem wurde der Artikel aufgehoben, welcher den Ausbau des Untergeschosses nur zur Hälfte zuliess. Damit ist ein Ausbau von Untergeschossen zulässig, sofern die natürliche Belichtung sichergestellt werden kann. In einer zusätzlichen Bestimmung wurden Kleinbauten, die maximal zulässigen Bauten auf einem Grundstück und die einzuhaltenden Grenzabstände definiert. Ausserdem wurde im neuen Nachtrag die Leistung von Ersatzabgaben für fehlende Abstellplätze sowie die maximal zulässige Höhe und Gestaltung von Stützmauern definiert. Schliesslich wurde zum besseren Verständnis einzelner Bestimmungen das Baureglement mit Skizzen ergänzt und interne Richtlinien für die Behandlung von weniger bedeutenden Baugesuchen erlassen, welche allerdings nicht Gegenstand des öffentlichen Auflageverfah-rens sind.

Die öffentliche Auflage findet ab 18. August bis 16. September 2009 im Gemeindehaus, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5, Kirchberg statt. Das Dokument kann auch unter www.kirchberg.ch bequem herunter geladen werden. Nach der Behandlung möglicher Ein-sprachen wird der Erlass dem fakultativen Referendum unterstellt.

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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