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Fakultatives Referendum Reglement über Luftreinhaltung bei Feuerungen
Holzfeuerungen setzen eine erhebliche Menge an Feinstaub frei, wenn sie nicht optimal oder mit falschen Brennstoffen betrieben werden. Eine Kontrolle in regelmässigen Abständen ist gesetzlich gestützt auf die eidg. Luftreinhalteverordnung zwingend vorgeschrieben. Der Kanton hat die Gemeinden angewiesen, den Gesetzesvollzug umzusetzen. Aus Effizienzgründen sollen die Holzfeuerungen gleichzeitig mit der üblichen feuerschutzgesetzlichen Kontrolle durch den Kaminfeger kontrolliert werden. Hiefür wird mit dem Kaminfeger eine Vereinbarung abgeschlossen und ein Tarif erlassen.
Der Gemeinderat hat am 25. August 2009 das überarbeitete Reglement über Luftreinhalte-Massnahmen bei Feuerungen genehmigt, welches dem fakultativen Referendum unterstellt werden muss. Die Referendumsfrist läuft ab 28. September bis 27. Oktober 2009. Anschliessend muss das Reglement noch vom kantonalen Baudepartement genehmigt werden.