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Düngen im Winter - auf eigene Verantwortung
Der Kanton St. Gallen kennt kein kalendarisch bezeichnetes Verbot für das Ausbringen von Gülle und Mist. Während der Winterperiode haben die Landwirte eigenverantwortlich die nötige Sorgfalt beim Ausbringen von Hofdünger walten zu lassen.
Der Winter kommt bestimmt
Bereits bis Ende Oktober sollten Vorbereitungen getroffen worden sein, damit während der bevorstehenden Wintermonate genügend Kapazitäten zur Lagerung von Gülle und Mist vorhanden sind. Hofdünger kann jetzt noch ausgebracht werden. Es hat sich bewährt, wenn das Vieh nicht die gesamte Weidefläche beansprucht, dass Parzellen für die Düngung abgetrennt werden. Nebst ausreichenden eigenen freien Lagerkapazitäten kann frühzeitig abgeklärt werden, ob und wo möglicherweise zusätzlicher Stapelraum für Dünger vorhanden wäre, über den später nötigenfalls verfügt werden könnte. Wenn es eng wird, ist es meistens zu spät für kurzfristige Aktionen.
Keine Gülle auf winterliche Böden
Wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist, dürfen keine flüssigen Dünger ausgebracht werden. Es besteht die Gefahr, dass ein grosser Teil der ausgebrachten Nährstoffe in Bäche, Seen oder Grundwasser gelangt.
Pflanzen nehmen im Winter kaum Nährstoffe auf
Nach dem Gesetz dürfen stickstoffhaltige Dünger nicht ausgebracht werden, wenn die Pflanzen den Stickstoff nicht aufnehmen können. In unseren Breitengraden kann diese Zeitperiode im Winterhalbjahr je nach Höhenlage und Exposition mehrere Monate dauern. Unter diesen Voraussetzungen entwickeln die Pflanzen in der Regel auch keinen nennenswerten Nährstoffbedarf, der mit zusätzlichen Hofdüngergaben gedeckt werden müsste.
Gemeinden überwachen – Verantwortung liegt beim Bewirtschafter
Es ist Aufgabe der Gemeinden, zu überwachen, ob die Vorschriften über die Verwendung von Düngern eingehalten werden. Die früher in den Gemeinden teilweise angewendete Praxis, bei voller Güllengrube zu einem ungünstigen Zeitpunkt sogenannte Notausträge zu gestatten, ist mit den geltenden Vorschriften nicht mehr vereinbar. Somit tragen in jedem Fall die Bewirt-schafterinnen und Bewirtschafter die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Ab diesem Winter unterstützt der Bund die Landwirte mit spezifischen Wetterdaten auf der Internetseite Agrometeo. Im Zweifelsfall wird jedoch empfohlen, die regionale Dünger-beratung anzufragen.