Archiv - News
News: Rechtsgültigkeit des IV. Nachtrages zum Baureglement
Bekanntlich haben einzelne an den Gemeinderat herangetretene Bedürfnisse aus der Bevöl-kerung sowie Erfahrungen aus der täglichen Praxis dazu bewogen, das Baureglement in ausgewählten Teilbereichen einer kleinen Revision zu unterziehen. Am 30. Juni 2009 hat der Rat nach Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens einen IV. Nachtrag zum Baureg-lement erlassen, ab 18. August bis 16. September 2009 öffentlich aufgelegt und ab 28. September bis 27. Oktober 2009 dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieser Nach-trag wurde am 27. November 2009 vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt, womit die neuen Bestimmungen sofort anwendbar sind.
Die wesentlichsten Neuerungen sind die reglementarische Festlegung des Gewässerab-standes gegenüber eingedolten Gewässern im nicht überbauten Gebiet innerhalb der Bau-zone, welche im bisherigen Baureglement fehlten. Ausserdem wurde der Artikel aufgehoben, welcher den Ausbau des Untergeschosses nur zur Hälfte zuliess. Damit ist ein Ausbau von Untergeschossen zulässig, sofern die natürliche Belichtung sichergestellt werden kann. In einer zusätzlichen Bestimmung wurden Kleinbauten, die maximal zulässigen Bauten auf ei-nem Grundstück und die einzuhaltenden Grenzabstände definiert. Ausserdem wurde im neuen Nachtrag die Leistung von Ersatzabgaben für fehlende Abstellplätze sowie die maxi-mal zulässige Höhe und Gestaltung von Stützmauern definiert. Schliesslich wurde zum bes-seren Verständnis einzelner Bestimmungen das Baureglement mit Skizzen ergänzt und in-terne Richtlinien für die Behandlung von weniger bedeutenden Baugesuchen erlassen, wel-che allerdings nicht Gegenstand des öffentlichen Auflageverfahrens waren. Der IV. Nachtrag zum Baureglement kann unter www.kirchberg.ch bequem herunter geladen werden.