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News: Kontrolle von kleinen Holzfeuerungen (bis 70 kW)

Das Verbrennen von Abfall in Holzfeuerungen oder der Betrieb mit ungeeignetem oder fal-schem Brennstoff belasten die Luft stark. Vor allem im Winter werden erhebliche Mengen Feinstaub freigesetzt. Zudem können Schäden an der Feuerungsanlage entstehen, welche die Lebensdauer der Anlage stark beeinträchtigen. Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass bei einer unvollständigen Holzverbrennung nicht nur unbedenkliche Partikel, sondern zu einem guten Teil auch krebserregender Russ entsteht. Auch Restholz wie Paletten oder Bauholz, welches von Auge unbehandelt aussieht, jedoch mit Insektiziden und Fungiziden behandelt ist, bringt erhebliche Mengen von Schwermetallen und diversen schädlichen Stof-fen in die Abgase. Diese schädlichen Stoffe beeinflussen nicht nur andere sondern auch direkt die eigene Umgebung und gelangen in den nahe gelegenen Boden oder gar in den eigenen Garten.

Die eidgenössische Luftreinhalteverordnung verlangt, dass Holzfeuerungen in regelmässigen Abständen kontrolliert werden. Bei Öl- und Gasfeuerungen werden regelmässige Kontrollen bereits seit Jahren durchgeführt. Wie bereits früher mitgeteilt, hat der Gemeinderat im Au-gust 2009 ein neues Reglement über Luftreinhalte-Massnahmen bei Feuerungen beschlos-sen und im September/Oktober dem fakultativen Referendum unterstellt, welches nicht ergriffen worden ist. In der Zwischenzeit hat das Baudepartement des Kantons St. Gallen das Reglement am 9. November 2009 genehmigt, womit es Rechtskraft erlangt hat und vollzo-gen werden muss. Der Gemeinderat hat in der Zwischenzeit auch den Gebührentarif für die Kontrolle von Feuerungsanlagen erlassen und mit Kaminfegermeister Markus Strassmann, Kirchberg eine Vereinbarung über die Durchführung der Kontrollen abgeschlossen.

Die Kontrollen der Holzfeuerungsanlagen werden nun ab 4. Januar 2010 in der Gemeinde Kirchberg ebenfalls konsequent durchgeführt. In der Regel erfolgt die Kontrolle im Sinne eines „schlanken Vollzuges“ gleichzeitig mit den Kaminfegerarbeiten. Regelmässig betriebene Feuerungsanlagen werden alle zwei Jahre kontrolliert. Selten oder nicht benützte Anlagen werden mindestens alle fünf Jahre überprüft. Das Reglement sowie der Gebührentarif kön-nen unter www.kirchberg.ch im Onlineschalter unter den Reglementen bequem herunterge-laden oder bei der Ratskanzlei Kirchberg (Tel. 071 932 35 35) gratis bestellt werden.

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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