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Verwaltungskostenvergütung für die Führung der AHV-Zweigstelle
Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen richtet der politischen Gemeinde Kirchberg für die Führung der AHV-Zweigstelle eine Verwaltungskostenvergütung von Fr. 37'688.60 aus. Damit wird der Verwaltungsaufwand im Jahre 2009 abgegolten, welcher durch die Betreuung der AHV-Zweigstelle und damit der AHV-Leistungspflichtigen und Rentenbezüger entstehen.