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News: Beitritt zur Datenschutzfachstelle Oberuzwil
Am 1. Januar 2009 trat das neue kantonale Datenschutzgesetz für die Stellen der Staatsverwaltung in Kraft. Für die Gemeinden, die selbständigen öffentlich-rechtlichen Gemeindeunternehmen sowie die Gemeinde- und Zweckverbände ist das Datenschutzgesetz ab 1. Januar 2010 anwendbar. Es beinhaltet die erforderlichen Bestimmungen über die Bearbeitung von Personendaten durch öffentliche Organe sowie die Rechte der betroffenen Personen. Gleichzeitig regelt es die Stellung und Aufgaben der auf kantonaler und kommunaler Ebene einzusetzenden Datenschutzkontrollorgane, sogenannte Fachstellen für Datenschutz. Diesen Fachstellen muss Eigenständigkeit im Sinne der Unabhängigkeit von der Verwaltung zukommen. Zudem sind ihnen nach Massgabe der europarechtlichen Vorgaben Beratungsaufgaben sowie Untersuchungs- und Einwirkungsbefugnisse zu übertragen.
Die Gemeinden müssen nun gestützt auf dieses neue Gesetz eigene Gemeindefachstellen für den Datenschutz einsetzen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die Zuständigkeit durch Vereinbarung einer anderen Gemeinde zu übertragen. Im Sinne einer möglichst ökonomischen und effizienten Aufgabenerfüllung wurden deshalb im Kanton fünf Datenfachstellen festgelegt. Die Standorte sind Buchs (für die Wahlkreise Rheintal, Werdenberg, Sarganserland), Oberuzwil (für Rorschach, Wil-Gossau, Toggenburg), Rapperswil-Jona (für See, Gaster) und St. Gallen (für die Stadt St. Gallen). Ebenso wurde ein Handbuch betreffend die Umsetzung des neuen Datenschutzgesetzes auf Gemeindeebene sowie das Pflichtenheft für die Fachstelle für Datenschutz erarbeitet.
Der Gemeinderat hat beschlossen, der Datenschutzfachstelle Oberuzwil beizutreten, wofür pro Jahr eine Kostenpauschale von Fr. 500.— ins Budget aufgenommen werden muss. Ein diesbezügliches Reglement für die Aufgabenübertragung wird im Verlaufe des Frühjahrs 2010 dem fakultativen Referendum unterstellt.