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News: Ersatzwahl in den Gemeinderat Kirchberg
Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung dem Gesuch um Rücktritt aus dem Gemeinderat von Robert Brem (SVP), Gähwil zugestimmt. Gleichzeitig wurde der 26. September 2010 als Termin für die Ersatzwahl festgesetzt. An diesem Tag finden auch eidgenössische und kantonale Abstimmungen statt. Ein allfälliger 2. Wahlgang wurde auf den 28. November 2010 festgelegt. Für die Ersatzwahl sind folgende Bestimmungen zu beachten:
Ersatzwahl
Für die Ersatzwahl wird nur noch ein amtlicher Stimmzettel herausgegeben. Nichtamtliche Stimmzettel sind nicht zulässig.
Stimmzettel
Der amtliche Stimmzettel wird durch die Gemeinde gedruckt und zusammen mit den Stimmausweisen an alle Stimmberechtigten verteilt. Er enthält die Namen der Kandidaten und eine leere Zeile.
Wahlvorschlag
Die Wahlvorschläge sind der Gemeinderatskanzlei von einer Partei, einem Wahlkomitee oder einer anderen Gruppe einzureichen.
• Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am 9. Juli 2010, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei
Kirchberg, Dorfplatz, 9533 Kirchberg, eintreffen.
• Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am 4. Oktober 2010, 16.00 Uhr, an gleicher Stelle
eintreffen.
• Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
• Für die Wahlvorschläge sind folgende Vorschriften zu beachten:
A) Es dürfen so viele Kandidaten vorgeschlagen werden, wie Sitze zu vergeben sind.
B) Es dürfen nur wählbare Kandidaten (Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder
Geistesschwäche entmündigt sind) aufgeführt werden.
C) Die Wahlvorschläge dürfen ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Es ist also
nicht möglich, jemanden gegen seinen Willen auf einem vorgedruckten Wahlzettel aufzuführen.
D) Die Wahlvorschläge müssen angeben: Bezeichnung des Wahlgangs sowie Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und
Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort) der Kandidierenden. Das Geburtsdatum wird nicht auf dem
Stimmzettel aufgeführt.
E) Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein.
Die Unterzeichnenden haben anzugeben: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse (Strasse,
Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort). Die Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlages nicht zurückgezogen werden.
F) Die Unterzeichnenden des Wahlvorschlages bestimmen für den Verkehr mit den Behörden einen Vertreter und einen Stellvertreter.
Verzichten sie darauf, so gilt die erstunterzeichnende Person als Vertretung, die zweitunterzeichnende Person als Stellvertretung des
Wahlvorschlags. Die Vertretung, im Verhinderungsfall die Stellvertretung des Wahlvorschlags, gibt im Namen der Unterzeichnenden
die zur Bereinigung von Wahlvorschlägen und amtlichen Stimmzetteln erforderlichen Erklärungen ab.
Die Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner können bei der Gemeinderatskanzlei Kirchberg von jedermann eingesehen werden.
Zustimmungserklärung
Jede kandidierende Person hat der Gemeinderatskanzlei eine schriftliche Zustimmungserklärung zur Kandidatur einzureichen. Ist diese Person auf mehreren Wahlvorschlägen aufgeführt, genügt eine einzige Zustimmungserklärung.
Formulare
Die Gemeinderatskanzlei Kirchberg stellt die Formulare für die Kandierenden (Zustimmungserklärung) und die Wahlvorschläge zur Verfügung. Sie können diese Formulare auch unter www.kirchberg.ch in der Rubrik Online-Schalter, Ersatzwahl, direkt vom Internet herunterladen.