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Stellungnahme zum neuen Gesetz über die Pflegefinanzierung

Gesundheitsdepartement und Departement des Innern des Kantons St. Gallen haben anfangs Mai 2010 den politischen Gemeinden im Kanton den Entwurf eines neuen Gesetzes über die Pflegefinanzierung bis 27. Mai 2010 zur Vernehmlassung unterbreitet. Der Gemeinderat hat zu zwei zentralen Punkten im neuen Gesetz Stellung genommen.

Der Bundesgesetzgeber eröffnet den Kantonen bei der ambulanten Langzeitpflege eine Kostenüberwälzung an Leistungsbezüger bis 20 % des höchsten Beitrages der obligatorischen Krankenpflege, wogegen der Kanton St. Gallen im Gesetzesentwurf lediglich eine Kostenüberwälzung von 10 % vorsieht. Der Gemeinderat ist mit weiteren Gemeinden im Kanton St. Gallen klar der Auffassung, dass eine Kostenüberwälzung von 20 % zumutbar und tragbar ist, weshalb der Kanton ersucht wurde, den Gesetzesentwurf in diesem Sinne zu ändern.

Der stationäre Bereich der Langzeitpflege ist in den letzten Jahren klar eine kantonale Aufgabe gewesen; im Spitalbereich, den Therapiestationen, der Aufgabenteilung Neuer Finanzausgleich Bund und so weiter. Es ist nicht angezeigt, von dieser bewährten Regelung abzuweichen und eine Mitfinanzierung der Gemeinden einzuführen. Der Gemeinderat Kirchberg lehnt deshalb eine Verschiebung der Finanzierung der stationären Langzeitpflege an die Gemeinden ab.

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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