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News: Beitragspflicht (AHV, IV, EO) für Nichterwerbstätige)

Gerne machen wir unsere Einwohnerinnen und Einwohner auf eine allfällige Beitragspflicht für Nichterwerbstätige aufmerksam. Die Beiträge sind mit Vorteil lückenlos zu bezahlen, denn fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Rente führen. Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind versichert und müssen grundsätzlich Beiträge bezahlen. Das gilt auch für nichterwerbstätige Personen.

Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich:

• vorzeitig Pensionierte
• Teilzeitbeschäftigte
• Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten
• ausgesteuerte Arbeitslose
• Verwitwete
• Studierende
• Weltreisende
• Geschiedene
• Ehefrauen und Ehemännervon Pensionierten (sowie Partner in eingetragenen Partnerschaften)

Als Nichterwerbstätige beitragspflichtig sind auch Personen, die zwar erwerbstätig sind, deren Bruttojahreseinkommen aber weniger als CHF 4612.00 beträgt.

Nichterwerbstätige müssen jedoch keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann in der Schweiz ein Bruttojahreseinkommen in der Höhe von mindestens Fr. 9‘224.00 verdient. Die Anmeldeformulare können im Online-Schalter auf www.svasg.ch heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle bezogen werden.

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
Postfach 263
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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