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News: Bewilligung zur Nutzung von Einwohnerdaten
Im Zusammenhang mit der Konzeption und Lancierung der E-Government-Strategie des Kantons St. Gallen, woran auch die st. gallischen Gemeinden mitgewirkt haben, wurde erkannt, dass viele staatliche Verwaltungsstellen zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung Einwohnerdaten benötigen. Diese Daten wurden entweder durch das staatliche Verwaltungspersonal selbständig bei den Klienten erhoben oder bei den Gemeinden telefonisch angefragt. Der Kanton bzw. der Dienst für Informatikplanung (DIP) im Finanzdepartement hat deshalb in Zusammenarbeit mit den Gemeinden (Netzwerk st. galler Gemeinden; NetzSG) und der Verwaltungsrechenzentrum AG (VRSG) eine Plattform (Kantonales Einwohnerregister) entwickelt. Diese Plattform erlaubt es den Berechtigten, die Einwohnerdaten direkt einzusehen und für die entsprechenden Bedürfnisse der Departemente und Verwaltungsstellen zu verwenden. Sie beinhaltet tagesaktuell gespeicherte Daten der Gemeindeeinwohnerregister.
Kantonales Einwohnerregister
Seit 1. März 2010 steht das Kantonale Einwohnerregister allen Berechtigten in der Staatsverwaltung für Abfragen zur Verfügung. In der Zwischenzeit haben weitere Dienststellen das Bedürfnis angemeldet, die zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages notwendigen Einwohnerdaten zu beziehen.
Gesuch an die Gemeinden
Der Kanton St. Gallen, vertr. durch das Finanzdepartement, Dienst für Informatikplanung als Betreiber des kantonalen Einwohnerregisters hat die Gemeinden ersucht, die Einwohnerdaten auf für weitere Dienststellen im Kanton freizugeben. Das Finanzdepartement ist für die Umsetzung des Berechtigungskonzeptes durch die VRSG zuständig. Das Berechtigungskonzept garantiert den Zugriff auf die für die gesetzliche Aufgabenerfüllung notwendigen Datenfelder und die Einhaltung des Datenschutzes.
Reduktion des Verwaltungsaufwandes
Die Nutzung des kantonalen Einwohnerregisters durch die weiteren Dienststellen erspart den Gemeinden und den kantonalen Stellen einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Zudem sind einzelne Stellen auf den Direktzugriff auf die Einwohnerdaten angewiesen. Den Dienststellen der Staatsverwaltung des Kantons St. Gallen wurde deshalb der Zugriff auf die Personendaten der politischen Gemeinde Kirchberg bewilligt und die VRSG wurde ermächtigt, gemäss dem vorliegenden Berechtigungskonzept die Personendaten für die Dienststellen des Kantons freizugeben.