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News: Rücktritt aus dem Gemeinderat Kirchberg und Ersatzwahl

Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung vom bevorstehenden Wegzug von Gemeinderat Ruedi Wehrli, Kirchberg (parteilos) im Verlaufe dieses Sommers 2011 Kenntnis nehmen müssen. Er hat von seinem Bruder in der Stadt Wil eine Stockwerkeigentumswohnung erworben. Mit dem Wegzugsdatum ist von Gesetzes wegen auch der Austritt aus dem Gemeinderat verbunden. Gemeinderat Ruedi Wehrli wurde am 1. Januar 1985 in den Gemeinderat gewählt und hat damit seit über 26 Jahren mit grossem Engagement und Einsatz in der Gemeindeexekutive mitgewirkt, wofür ihm bereits heute ein herzliches Dankeschön gebührt. Ruedi Wehrli wird auch weiterhin mit der Gemeinde Kirchberg eng verbunden bleiben.

Termin für Ersatzwahl
Die Ersatzwahl wurde auf den 25. September 2011 festgelegt. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am 27. November 2011 statt.

Folgende Bestimmungen sind für die kommende Ersatzwahl zu beachten:
Stimmzettel
Es wird nur ein amtlicher Stimmzettel herausgegeben. Nichtamtliche Stimmzettel sind nicht zulässig. Der amtliche Stimmzettel wird durch die Gemeinde gedruckt und zusammen mit den Stimmausweisen an alle Stimmberechtigten verteilt. Er enthält die Namen der Kandidaten und eine leere Zeile.
Wahlvorschlag
Die Wahlvorschläge sind der Gemeinderatskanzlei von einer Partei, einem Wahlkomitee oder einer anderen Gruppe einzureichen.
- Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am 17. Juni 2011, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Kirchberg,  Dorfplatz, 9533 Kirchberg, eintreffen.
- Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am 3. Oktober 2011, 16.00 Uhr, an gleicher Stelle eintreffen.
- Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
- Für die Wahlvorschläge sind folgende Vorschriften zu beachten:
A) Es dürfen so viele Kandidaten vorgeschlagen werden, wie Sitze zu vergeben sind.
B) Es dürfen nur wählbare Kandidaten (Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind) aufgeführt werden.
C) Die Wahlvorschläge dürfen ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur schriftlich zugestimmt haben. Es ist also nicht möglich, jemanden gegen seinen Willen auf einem vorgedruckten Wahlzettel aufzuführen.
D) Die Wahlvorschläge müssen angeben: Bezeichnung des Wahlgangs sowie Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort) der Kandidierenden. Das Geburtsdatum wird nicht auf dem Stimmzettel aufgeführt.
E) Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben anzugeben: Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort). Die Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlages nicht zurückgezogen werden.
F) Die Unterzeichnenden des Wahlvorschlages bestimmen für den Verkehr mit den Behörden einen Vertreter und einen Stellvertreter. Verzichten sie darauf, so gilt die erstunterzeichnende Person als Vertretung, die zweitunterzeichnende Person als Stellvertretung des Wahlvorschlags. Die Vertretung, im Verhinderungsfall die Stellvertretung des Wahlvorschlags, gibt im Namen der Unterzeichnenden die zur Bereinigung von Wahlvorschlägen und amtlichen Stimmzetteln erforderlichen Erklärungen ab.

Die Wahlvorschläge und die Namen der Unterzeichner können bei der Gemeinderatskanzlei Kirchberg von jedermann eingesehen werden.
Zustimmungserklärung
Jede kandidierende Person hat der Gemeinderatskanzlei eine schriftliche Zustimmungserklärung zur Kandidatur einzureichen. Ist diese Person auf mehreren Wahlvorschlägen aufgeführt, genügt eine einzige Zustimmungserklärung.
Formulare
Die Gemeinderatskanzlei Kirchberg stellt die Formulare für die Kandierenden (Zustimmungserklärung) und die Wahlvorschläge zur Verfügung. Sie können diese Formulare auch unter www.kirchberg.ch in der Rubrik Online-Schalter, Ersatzwahl, direkt vom Internet herunterladen.

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
Postfach 263
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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