Archiv - News
News: Ab dem 1. Juli 2011 ist das Verfüttern von Speiseabfällen an landwirtschaftliche Nutztiere grundsätzlich verboten
Das Verbot gilt im ganzen EU-Raum schon seit einiger Zeit und musste jetzt auch für die Schweiz erlassen werden, damit der Export von tierischen Lebensmitteln in Produkten in die EU weiterhin möglich ist. Mit diesem Verbot sollen weitere Ausbrüche der Maul- Klauenseuche und der Schweinepest verhindert werden. In der Vergangenheit kam es in verschiedenen Ländern und auch in der Schweiz zu solchen Ausbrüchen, weil Speiseabfälle an Schweine verfüttert wurden.Das Fütterungsverbot betrifft Speise- und Rüstabfälle, die Fleisch von irgendwelchen Tieren enthalten oder mit Fleisch in Kontakt waren. Diese Abfälle müssen einer bewilligten Entsorgungsfirma übergeben werden. Kleinmengen können auch über den Hauskehricht entsorgt werden.
Gastronomiebetriebe und Betreiber von Grossküchen müssen die vorschriftsgemässe Entsorgung dieser Abfälle gegenüber der Lebensmittelkontrolle ausweisen können. Rein pflanzliche Abfälle aus der Lebensmittelindustrie und Abfälle aus Betrieben, die Milchprodukte oder Back- und Teigwaren herstellen, dürfen weiterhin verfütter werden, wenn diese wederFleisch enthalten noch je mit Fleisch in Kontakt gekommen sind.