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News: Schnittzeitpunkt 2011 für Streuwiesen mit GAöL-Vertrag

Die Regierung hat in der Herbstsession 2001 des Kantonsrats einer etwas flexibleren Handhabung des auf den 1. September festgelegten Schnittzeitpunkts für Streuwiesen mit GAöL-Vertrag zugestimmt. Seither gilt im Kanton St.Gallen folgende Regelung:
 
Ohne an den vertraglich festgelegten Schnittzeitpunkten grundsätzlich etwas zu ändern, sollen die Gemeinden inskünftig im Einvernehmen mit der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz den Schnittzeitpunkt um höchstens fünf Tage vorverlegen können, wenn die Witterungsverhältnisse dies erfordern.
 
Die Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz des Kantons St.Gallen hat den Zustand der Vegetation an verschiedenen Standorten beurteilt und festgestellt, dass die Vegetation den Vorsprung, der sich aufgrund des sehr warmen und trockenen Frühlings eingestellt hat, trotz des feuchten Sommers weitgehend hat halten können. 
 
Im Einvernehmen mit dem zuständigen Vertreter der St.Gallischen Gemeindepräsidentenvereinigung und dem Landwirtschaftsamt gilt aufgrund dieses Befundes für 2011 der 27. August als frühester Schnittzeitpunkt für alle Streuwiesen, ausgenommen jene, wo im GAöL-Vertrag ein anderes Datum als der 1. September vereinbart wurde.
 
Für Streuwiesen ohne GAöL-Vertrag / Streuewiesen nach Direktzahlungsverordnung gilt unverändert der 1. September als Schnittzeitpunkt.

Gemeinde Kirchberg SG
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Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
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