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News: Schutz vor Passivrauchen in Gewerbebetrieben
Der Gemeinderat Kirchberg wurde im Frühjahr 2011 vom Amt für Lebensmittelkontrolle darüber informiert, dass in einem Gewerbebetrieb in der Gemeinde trotz der veränderten gesetzlichen Bestimmungen immer noch geraucht werde. Die Unternehmung wurde anschliessend mit einem Schreiben sowohl auf die eidgenössischen als auch auf die kantonalen Bestimmungen aufmerksam gemacht. Das Arbeitsinspektorat des Kantons St. Gallen, welches für die Kontrolle der Betriebe zuständig ist, hat die Unternehmung nun aufgefordert, mitzuteilen, wie die Gesetzgebung über den Schutz vor Passivrauchen im Betrieb umgesetzt werde. Es ist nämlich nicht nur in Gastgewerbebetrieben verboten zu rauchen, sondern auch in Betrieben, die Arbeitnehmende beschäftigen. Das Rauchverbot in Gewerbebetrieben gilt auch in Gängen, Gemeinschaftsräumen, Produktionsstätten, Sitzungsräumen, Toiletten, Garderoben, Eingangsbereichen, Treppenhäusern und an Arbeitsplätzen. Ausgenommen davon sind speziell bezeichnete Rauchzimmer.