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News: Ausbau Steinackerstrasse, Bazenheid nicht möglich
Die Steinackerstrasse Nr. 2144, im Teilstück entlang des Waldes in Steinacker, Bazenheid ist gemäss rechtskräftigem Strassenplan den Gemeindestrassen 2. Klasse zugeordnet. Das Strassenstück ist gleichzeitig gemäss kantonalem Wanderwergplan und Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege ein Wanderweg von regionaler Bedeutung. Ab der Verzweigung Neuheimweg entlang des Waldes ist die Strasse nur mit Kies ausgebaut. Verschiedentlich haben anstossende Grundeigentümer auf den schlechten Strassenzustand verwiesen und dass die Kiesstrasse beim Auftauen im Frühjahr schmierig werde, sich Fahrspuren ergeben und damit schlecht befahrbar und begehbar sei. Der Gemeinderat beabsichtigte deshalb das Teilstück mit einem Hartbelag auszubauen. Dieser Strassenausbau erfordert die Durchführung des Planverfahrens nach dem kantonalen Strassengesetz. Bei der Vorprüfung hat das kantonale Strassenkreisinspektorat, Abteilung Langsamverkehr darauf hingewiesen, dass eine Hartbelegung eines regionalen Wanderweges grundsätzlich nicht zulässig sei, weshalb mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Strassenkreisispektorat ein Augenschein an Ort und Stelle abgehalten wurde. Dabei hat der Vertreter des Kantons eine Hartbelegung des Wanderweges und damit des Teilstückes abgelehnt, womit ein Ausbau der Steinackerstrasse nicht möglich ist und die Gemeinde darauf verzichten muss.
