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Vernehmlassung zum II. Nachtrag zum Jagdgesetz abgegeben

Das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen hat Ende August 2011 verschiedene Adressaten u.a. auch die politischen Gemeinden des Kantons eingeladen zu einem II. Nachtrag zum Jagdgesetz (sGS 853.1; abgekürzt JG) Stellung zu nehmen. Der Nachtrag verfolgt das Ziel, im Sinne eines weiteren Schrittes auf dem Weg der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden die Zuständigkeiten neu zu regeln. Neu sollte ab der kommenden Jagdpachtperiode im Jahre 2016 alleine der Kanton für die Vergabe der Jagdreviere zuständig sein. Der Jagdpachtzins, welche die Jagdgesellschaften an Gemeinde und Kanton leisten, sollte aber bereits im Jahre 2013 vollumfänglich an den Kanton überwiesen werden. Der Gemeinderat hat deshalb eine Stellungnahme abgegeben, in dem Sinne, dass den Gemeinden bei der Jagdpachtvergabe wenigstens ein Anhörungsrecht zugestanden wird und der Jagdpachtzins auch erst mit der Inkraftsetzung des II. Nachtrages im Jahre 2016 vollumfänglich an den Kanton geht. Die drei Jagdgesellschaften in der politischen Gemeinde Kirchberg bezahlen pro Jahr immerhin rund 6‘000 Franken Jagdpachtzins in die Gemeindekasse, was sehr willkommen ist und der Gemeinderat dankbar entgegennimmt.

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
Postfach 263
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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