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Gesuch um Zonenplanänderung in Müselbach abgelehnt
Anfangs September 2011 ist dem Gemeinderat ein Gesuch um Änderung der Zonenplanung im Bereich Bachstrasse, Müselbach eingereicht worden. Die Gesuchsteller beantragten, die bestehende Wohnzone für zwei Liegenschaften neu der Wohn- und Gewerbezone zuzuordnen. Mit dem Gesuch wurden Erklärungen von weiteren zehn benachbarten Grundeigentümern eingereicht, welche sich damit einverstanden erklärt haben.
Im Jahre 2008 beschloss der Gemeinderat die aus dem Jahre 1989 stammende Richtplanung der politischen Gemeinde Kirchberg einer Gesamtrevision zu unterziehen. Nach umfangreichen Planungsarbeiten verabschiedete der Gemeinderat Ende Mai 2010 den Entwurf der neuen Richtplanung und eröffnete ab September bis Ende November 2010 eine Vernehmlassungsphase. Während der Vernehmlassungsfrist sind rund 40 Stellungnahmen eingegangen. Die Zonenplanfraktion Müselbach wurde von der Bevölkerung aus dem Dorf Müselbach in der Vernehmlassungsphase in der zur Zeit rechtskräftigen Form nicht beanstandet. Es gingen auch keine Änderungsanträge ein. Der Gemeinderat hat das Gesuch abgelehnt, weil keine raumplanerischen Gründe sowie öffentliche Interessen für eine Änderung des Zonenplanes in Müselbach sprechen und der Richtplan-Entwurf keine andere Zonierung vorsieht. Die Gesuchsteller haben in der Zwischenzeit gegen den Entscheid des Gemeinderates beim Baudepartement des Kantons St. Gallen Rekurs erhoben.