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Parkierungsreglement wird für Dauerparkierer auf öffentlichem Grund umgesetzt
Am 21. September 2010 hat der Gemeinderat ein Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkierungsreglement) erlassen und ab 15. Oktober bis 13. November 2010 dem fakultativen Referendum unterstellt. Nachdem die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen ist, hat der Gemeinderat das Parkierungsreglement auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig beschloss er, vorerst nur die Dauerparkierer auf öffentlichen Strassen und Plätzen zu erfassen und der Gebührenpflicht zu unterstellen. Mit dieser Massnahme soll erreicht werden, dass in erster Linie die privaten Eigentümerparkplätze benützt werden und die Strassenreinigung und Schneeräumung auf dem öffentlichen Grund nicht behindert wird. In der Zwischenzeit sind die notwendigen Kontrollen auf den öffentlichen Strassen und Plätzen in der ganzen Gemeinde durchgeführt worden, sodass im Verlaufe dieses Monats der Gebühreneinzug erfolgen kann. Für das dauernde Abstellen von Motorfahrzeugen (Personenwagen) wird gemäss Beschluss des Gemeinderates eine Gebühr von Fr. 50.00 pro Monat, für grössere Fahrzeuge (Lastwagen) eine Gebühr von Fr. 100.00 pro Monat in Rechnung gestellt.
Reglement