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Fakultatives Referendum
Referendumsgegenstand:
Teilzonenplan Rätenberg Nordwest, Kirchberg
Referendumsverfahren:
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. August 2011 den Teilzonenplan Rätenberg Nordwest, Kirchberg erlassen und ab 13. September 2011 bis 12. Oktober 2011 öffentlich aufgelegt. Der Teilzonenplan umfasst das Gebiet westlich bzw. oberhalb Wolfikon. Gleichzeitig mit dem Teilzonenplan wurde für das Baugebiet auch ein Überbauungsplan erlassen, welcher die Erschliessung ab der Churfirstenstrasse, Kirchberg vorsieht. Gegen den Teilzonenplan sind zwei Einsprachen eingegangen, welche durch Rückzug erledigt werden konnten. Gestützt auf Art. 30 des Kant. Baugesetzes wird der Teilzonenplan dem fakultativen Referendum unterstellt.
Referendumsfrist:
Dienstag, 13. Dezember 2011 bis Mittwoch, 11. Januar 2012
Öffentliche Auflage der Referendumsvorlage:
Gemeindehaus Kirchberg, 2. Obergeschoss, Besprechungszimmer Nr. 5, Dorfplatz, Kirchberg
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
472 gültige Unterschriften
Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Kirchberg einzureichen.
9533 Kirchberg, 12. Dezember 2011 Der Gemeinderat