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Totalrevision der Naturschutzverordnung und des Naturschutzplanes

Die heute rechtsgültige Verordnung über Natur- und Landschaftsschutz wurde vom Gemeinderat am 20. Februar 1989 erlassen und öffentlich aufgelegt. Am 25. Januar und 5. April 1994 wurden aufgrund der Güterzusammenlegung Änderungen und Ergänzungen (Nachtrag zur Verordnung inkl. Anhang I) beschlossen. Nach Abschluss des jeweiligen Rechtsmittelverfahrens hat der Vorsteher des Baudepartementes des Kantons St. Gallen die Verordnung mit den dazugehörenden Schutzplänen am 24. Januar 1997 genehmigt, womit die politische Gemeinde Kirchberg erstmals über eine rechtskräftige Verordnung und den dazugehörenden Schutzplan verfügte. Am 12. August 2003 erliess der Gemeinderat, wiederum nach Abschluss eines Teilgebietes der Güterzusammenlegung einen weiteren Nachtrag zur Schutzverordnung inkl. Schutzplan (Anhang II) über das Gebiet Kirchberg-Bazenheid-Bräägg, welcher am 14. November 2003 rechtskräftig wurde.

Am 9. November 2006 haben Baudepartement und Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St. Gallen den Gemeinden mitgeteilt, dass der Kanton an die Digitalisierung der Schutzverordnung und der Schutzpläne einen Kostenbeitrag von 50 Prozent der Bruttokosten leisten würde. Diese Mitteilung wurde zum Anlass genommen, die Schutzverordnung bzw. den Schutzplan zu digitalisieren.

Mit dem Abschluss der amtlichen Vermessung erfolgte die Digitalisierung der Raumdaten auf dem gesamten Gebiet der Gemeinde Kirchberg. Die in den Jahren 1989, 1994 und 2003 ausgeschiedenen Naturschutzgebiete (Landschaftsschutzgebiete, Feuchtgebiete, Trockenstandorte und Naturobjekte) mussten auf die amtliche Vermessung übertragen und anschliessend neu überprüft werden. Gleichzeitig wurde die Schutzverordnung auf der Grundlage der zwischenzeitlich veränderten Muster-Naturschutzverordnung des Kantons angepasst. Als Schutzobjekte und Schutzgebiete wurden gegenüber dem bisherigen Plan folgende Typen differenzierter ausgeschieden: Landschafts- und Geotopschutzgebiete, Lebensräume (15 Gebiete), Naturschutzgebiete feucht (ca. 100 Gebiete), Naturschutzgebiete trocken (ca. 50 Gebiete), Einzelbäume, Baumgruppen, Hecken (ca. 300 Objekte) sowie Bach- und Weiherbiotope (37 Gebiete). Der nun auf digitaler Basis vorliegende Naturschutzplan ist sowohl vom Amt für Raumentwicklung des Kantons St. Gallen als auch von Pro Natura St. Gallen-Appenzell überprüft worden. Die Änderungswünsche sind soweit möglich berücksichtigt worden. Der Gemeinderat hat die neue Naturschutzverordnung sowie den Naturschutzplan genehmigt. Der Gesamterlass (Naturschutzverordnung und Naturschutzplan) wird demnächst öffentlich aufgelegt. Der Auflageort, die Auflagefrist sowie die Rechtsmittel werden sowohl im amtlichen Publikationsorgan als auch im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht.

Gemeinde Kirchberg SG
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Tel. 071 932 35 35
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