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Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des Kant. Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgenden Teilstrassenplan erlassen und zur öffentlichen Auflage beschlossen:

Seefeldstrasse Nr. 2076: Aufhebung Gemeindestrasse 2. Klasse im Bereich ab Käsereistrasse bis Schalkhusenstrasse, neu keine Klassifikation

Der Teilstrassenplan liegt während dreissig Tagen d.h. vom Montag, 16. Juli bis Dienstag, 14. August 2007 im Gemeindehaus, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5, Dorfplatz, Kirchberg öffentlich auf.

Innerhalb der Auflagefrist (16.07.-14.08.2007) kann gegen die neue Einteilung bzw. Umteilung (Klassifikation) der Seefeldstrasse beim Gemeinderat, 9533 Kirchberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Allfällige Einsprachen haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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