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Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 39 ff. des Kant. Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) folgenden Teilstrassenplan erlassen und zur öffentlichen Auflage beschlossen:
Seefeldstrasse Nr. 2076: Aufhebung Gemeindestrasse 2. Klasse im Bereich ab Käsereistrasse bis Schalkhusenstrasse, neu keine Klassifikation
Der Teilstrassenplan liegt während dreissig Tagen d.h. vom Montag, 16. Juli bis Dienstag, 14. August 2007 im Gemeindehaus, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5, Dorfplatz, Kirchberg öffentlich auf.
Innerhalb der Auflagefrist (16.07.-14.08.2007) kann gegen die neue Einteilung bzw. Umteilung (Klassifikation) der Seefeldstrasse beim Gemeinderat, 9533 Kirchberg Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Allfällige Einsprachen haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.