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Änderung Beitragsplan für Basiserschliessung Ifang-Eichbüel, Bazenheid

Am 24. September 2004 hat der Gemeinderat die Strassenprojekte Ifang- und Eichbüelstrasse, Bazenheid (auch Basiserschliessung Ifang-Eichbüel genannt) genehmigt und zur öffentlichen Auflage beschlossen. Die öffentliche Auflage (Planverfahren) fand ab 26. Oktober bis 24. November 2004 statt. Im anschliessenden Rechtsmittelverfahren erhoben verschiedene betroffene Grundeigentümer Einsprache beim Gemeinderat und gelangten schliesslich mit Beschwerde bis ans Verwaltungsgericht, welches mit Urteil vom 19. Juni 2008 sämtliche Beschwerden abwies. Damit ist das als Einheit öffentlich aufgelegte Strassenprojekt Basiserschliessung Ifang-Eichbüel rechtskräftig geworden.

Ebenfalls am 24.09.2004 beschloss der Gemeinderat zu diesem Strassenprojekt einen Beitragsplan (Perimeter) und genehmigte den dazugehörenden Perimeterumgrenzungsplan. Der Beitrags- und Umgrenzungsplan wurden mit Schreiben vom 20. Oktober 2004 den betroffenen Grundeigentümern eröffnet. Innert Frist erhoben insgesamt acht Perimeterpflichtige Einsprache gegen den Beitragsplan. Einige Grundeigentümer beantragten einerseits das Hofmattquartier in den Umgrenzungsplan einzubeziehen und andererseits die Kosten für die Bachverlegung und das Rückhaltebecken nach dem Verursacherprinzip zu finanzieren.

Nachdem das Basiserschliessungsprojekt rechtskräftig geworden ist, hat der Gemeinderat den Kostenverteiler überprüft und die Einsprachegründe in seine Überlegungen miteinbezogen. Dies führte bei der Neubeurteilung zum Ergebnis, dass die Liegenschaften des Hofmattquartiers in den Beitragsplan einbezogen werden müssen und die Bachöffnung und Retentionsmassnahmen anderweitig zu finanzieren sind. Der Gemeinderat hat deshalb die Änderung des Beitragsplanes beschlossen. Die neu zusätzlich vom Perimeter betroffenen Grundeigentümer haben im Verlaufe dieser Woche eine persönliche Anzeige von der Änderung des Beitragsplanes erhalten, wogegen auch ihnen die ordentlichen Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat auch die übrigen Einsprachen gegen den Beitragsplan behandeln.

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