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News: Erlass einer Planungszone im Gebiet Zäpfehus-Lindenacker, Bazenheid
Wie bereits früher an dieser Stelle berichtet, ist zur Zeit die Totalrevision der Richtplanung der politischen Gemeinde Kirchberg im Gange. Dabei wird der heute geltende Richtplan an die veränderten Gegebenheiten angepasst. Diese Totalrevision hat in der Folge auch Auswirkungen auf die anschliessend anstehende Revision der Zonenplanung in der Gemeinde. Das Gebiet Lindenacker- / Züghus- / Zäpfehusstrasse, Bazenheid weist nach dem geltenden Richtplanentwurf eine zu grosse Dichte und zulässige Geschossigkeit in der Regelbauweise zu. Nach dem Richtplanentwurf soll eine Änderung dieser dem Quartier nur bedingt angemessenen Nutzungsintensität geprüft und auf ihre ortsplanerische Bedeutung und Verträglichkeit angepasst werden.
In der vergangenen Woche hat die Grundeigentümerin, vertr. durch eine Wohnbaugenossenschaft bei der Baubehörde Kirchberg ein Baugesuch für den Neubau von acht Mehrfamilienhäusern mit 64 Wohnungen eingereicht. Nachdem der Entwurf des Richtplanes für das gesamte Gebiet Lindenacker- / Züghus- / Zäpfehusstrasse, Bazenheid eine wesentliche Änderung in der anschliessenden Zonenplanung vorsieht, hat der Gemeinderat eine Planungszone über mehrere betroffene Grundstücke erlassen.
Mit der Planungszone besteht ein befristetes Bauverbot für alle neuen Bauten und Anlagen sowie massgeblichen Um- und Ersatzbauten, welche diesen Zielen der Ortsplanung widersprechen. Nicht davon betroffen sind bewilligungspflichtige Renovations- und kleine Umbauvorhaben. Die Planungszone gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss der nach der Totalrevision der Richtplanung vorgesehenen anschliessenden Revision der Zonenplanung im Gebiet der Zonenplanfraktion Bazenheid. Der Gebietsumfang mit dem Erlass liegt während dreissig Tagen bis 25. Juni 2010 im Gemeindehaus, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5, Dorfplatz, Kirchberg öffentlich auf.
