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News: Regionalwerk Toggenburg AG nimmt am 1. Januar 2011 ihre Tätigkeit auf
Der Gemeinderat hat das Reglement zur Übertragung hoheitlicher Befugnisse im Bereich der Elektrizitätsversorgung an die regionalwerk toggenburg ag, Kirchberg sowie die Leistungsvereinbarung zwischen der politischen Gemeinde Kirchberg und der regionalwerk toggenburg ag ab 28. Juni bis 27. Juli 2010 dem fakultativen Referendum unterstellt. Während der Referendumsfrist ist seitens der Bürgerschaft kein Begehren um Durchführung einer Volksabstimmung eingereicht worden, womit es als genehmigter Erlass gilt. Nach Art. 21 des Reglementes bestimmt der Gemeinderat den Vollzugsbeginn.
Die regionalwerk toggenburg ag, Kirchberg (rwt) wird ab 1. Januar 2011 operativ tätig, womit die Umfirmung der Energie AG Kirchberg in die neue Aktiengesellschaft bis Ende 2010 vollzogen sein wird. Das neue Reglement zur Übertragung hoheitlicher Befugnisse im Bereich der Elektrizitätsversorgung an die rwt ag, Kirchberg hat der Gemeinderat deshalb auf 1. Januar 2011 in Vollzug gesetzt. Das bisherige Reglement zur Übertragung hoheitlicher Befugnisse im Bereich der Elektrizitätsversorgung an die Energie AG Kirchberg wird damit noch bis 31. Dezember 2010 angewendet.
