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Verwaltungsgericht bestätigt Vergabeentscheid des Gemeinderates
Anfangs Januar 2012 wurde die Projektierung des Hochwasserschutzprojektes Ausbau Grundbach und Sonnenbach, Kirchberg im Einladungsverfahren im Sinne der Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen ausgeschrieben. Innert der gesetzten Frist gingen drei Angebote ein. Mit Verfügung vom 28. Februar 2012 wurde der Zuschlag an die Schällibaum AG, Ingenieure und Architekten, Wattwil gestützt auf die Bewertung der festgesetzten Kriterien erteilt. Dagegen erhob eine konkurrierende Ingenieursgemeinschaft Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen. Anschliessend erfolgte das Vernehmlassungsverfahren bei den beiden Parteien und dem Gemeinderat, als Vorinstanz. Die Ingenieurgemeinschaft hat in der Beschwerde geltend gemacht, dass der Gemeinderat die Bewertung beim Kriterium „berufliche Qualifikation und Referenzen der Schlüsselpositionen“ unrichtig vorgenommen habe. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Urteil vom 3. Juli 2012 abgewiesen. Zusammenfassend kam es zum Schluss, dass sich die von den Beschwerdeführerinnen gegen die Vergabe bzw. die Bewertung erhobenen Einwendungen als unbegründet erweisen. Die Vorinstanz habe den ihr zustehenden Ermessensspielraum nicht überschritten.