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Kein Einbau von künstlichen Kugelfangsystemen im Gemeindeschiessstand

Das Baudepartement des Kantons St. Gallen, Amt für Umweltschutz, St. Gallen hat im De-zember 2006 und anschliessend Mitte 2007 den Gemeinden verschiedene Informationen zum Thema „Sanierung von Schiessanlagen“ zukommen lassen. Damit im Falle einer Altlas-tensanierung des belasteten Standortes bei noch in Betrieb stehenden Schiessanlagen Bun-desbeiträge beantragt werden können, darf nach heutigem Wissensstand ab dem 1. Novem-ber 2008 nicht mehr in den Boden respektive Kugelfang geschossen werden. Dies kann ge-mäss den Vorgaben des Bundesamtes für Umwelt nur mit dem Einbau eines künstlichen Kugelfangsystems erreicht werden, das die Geschosse sowie deren Splitter und Stäube zu-rückhält. Der Bund leistet 40 % an die anrechenbaren Kosten der Altlastensanierung d.h. an die Kosten für die Untersuchung, Aushebung und Entsorgung des belasteten Materials. Die-se Kosten müssen ausserdem mindestens Fr. 20'000.— betragen. Die Kosten für die Umrüs-tung einer Schiessanlage auf ein künstliches, emissionsfreies Kugelfangsystem gelten nicht als anrechenbare Kosten.

Im Verlaufe des Herbstes 2007 haben sämtliche Schützenvereine in der politischen Gemein-de Kirchberg auf Anfrage hin erklärt, dass voraussichtlich bei sämtlichen 300-m-Schiessanlagen auf den Einbau eines künstlichen Kugelfangsystems verzichtet wird und ihre Anlagen wie bisher weitergenutzt werden.

Der Gemeinderat hat in der Zwischenzeit die Angelegenheit beurteilt und auch die Meinung der zuständigen Vertreter des Kantons eingeholt. Gestützt auf diese Informationen und eines zur Zeit beim Bund hängigen Vorstosses hat der Gemeinderat entschieden, auf den Einbau eines künstlichen Kugelfangsystems beim einzigen Gemeindestand im Nördli, Kirchberg zu verzichten. Nachdem vom Bund nur Beiträge an die Kosten für die Untersuchung, Aushe-bung und Entsorgung des belasteten Materials bei Kugelfängen ausgerichtet und daran le-diglich 40 % geleistet werden, werden sich allfällige spätere Bundesbeiträge in Grenzen hal-ten. Ausserdem könnte der beim Bund hängige parlamentarische Vorstoss eine veränderte Ausgangslage ergeben. Schliesslich kommt hinzu, dass gemäss dem vorliegenden Gutach-ten des Geologiebüros progeo, Wil bei keinem 300-m-Kugelfang in der Gemeinde eine Ge-fährdung von Grund- oder Quellwasser besteht oder möglich ist. Diese fehlende Gefährdung hat wesentlich zum Entscheid des Gemeinderates beigetragen. Sie dürfte einen entschei-denden Einfluss auf die Sanierungsfrage in einem späteren Zeitpunkt haben.

Der Gemeinderat hat ausserdem entschieden, auf Beitragszusicherungen an künstliche Ku-gelfangsysteme bei den privat betriebenen Schiessanlagen ebenfalls zu verzichten. Der be-reits früher getroffene und den Schützenvereinen kommunizierte Entscheid, dass die politi-sche Gemeinde mit dem Nördli nur eine Schiessanlage als Gemeindeanlage unterhalten und beibehalten kann, wurde gleichzeitig nochmals bestätigt. Alle anderen Schiessanlagen gel-ten als private Anlagen und sind daher auch in Zukunft privat zu betreiben.


Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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