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Kanalisationsanschlusstaxen

Wie hoch sind die Kanalisationsanschlusstaxen?

Art. 25 Abwasserreglement: Für Bauten und Anlagen auf einem Grundstück, die neu an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist ein einmaliger Beitrag von 2 Prozent des Neuwerts zu bezahlen.

Der Neuwert wird nach dem Gesetz über die Gebäudeversicherung bestimmt.


Weitere Auskünfte erteilt die Ratskanzlei (ratskanzlei@kirchberg.ch, Tel. 071 932 35 35)

Kanalisationsanschlusstaxen  (0,19 MB)
Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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