Kanalisationsanschlusstaxen Wie hoch sind die Kanalisationsanschlusstaxen?
Art. 25 Abwasserreglement: Für Bauten und Anlagen auf einem Grundstück, die neu an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist ein einmaliger Beitrag von 2 Prozent des Neuwerts zu bezahlen.
Der Neuwert wird nach dem Gesetz über die Gebäudeversicherung bestimmt.
Weitere Auskünfte erteilt die Ratskanzlei (ratskanzlei@kirchberg.ch, Tel. 071 932 35 35)
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