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Mieterausweisung

Wer ist für die Ausweisung von Mietern zuständig?
 
Gemäss Art. 197 lit. d des Zivilprozessgesetzes ist der Richter für die Ausweisung eines Mieters oder Pächters zuständig. Das Begehren ist an folgende Adresse zu senden:

Kreisgericht Toggenburg
Hauptgasse 21
Postfach
9620 Lichtensteig
Telefon 058 229 98 98

Nach dem Erlass des Räumungsbefehls durch den Gerichtspräsidenten ist allsdann der Gemeindepräsident für den Vollzug zuständig.
 

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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