MieterausweisungWer ist für die Ausweisung von Mietern zuständig?
Gemäss Art. 197 lit. d des Zivilprozessgesetzes ist der Richter für die Ausweisung eines Mieters oder Pächters zuständig. Das Begehren ist an folgende Adresse zu senden:
Kreisgericht Toggenburg
Hauptgasse 21
Postfach
9620 Lichtensteig
Telefon 058 229 98 98
Nach dem Erlass des Räumungsbefehls durch den Gerichtspräsidenten ist allsdann der Gemeindepräsident für den Vollzug zuständig.