Prämienverbilligung, KrankenkassenprämienWie erhalte ich eine Prämienverbilligung?
Im Januar/Februar stellt die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen den Anspruchsberechtigten Familien und Einzelpersonen ein Anmeldeformular für die Prämienverbilligung zu.
Personen, die im Januar/Februar kein Formular erhalten, aber davon ausgehen, einen Anspruch zu haben, können bei der AHV-Zweigstelle ein entsprechendes Formular holen. Die Formulare sind vor der AHV-Zweigstelle aufgelegt.
AHV-Zweigstelle
Gemeindehaus
9533 Kirchberg
Telefon 071 932 35 12
E-Mail: einwohneramt@kirchberg.ch
www.svasg.ch