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Hundelösung

Hundekontrolle

Sämtliche Hunde, die das Alter von fünf Monaten erreicht haben, sind zu lösen. Die Taxe beträgt für einen Hund Fr. 60.--, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 100.--.

Hundechip
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass seit 1. Januar 2006 alle Hunde durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank ANIS (Animal Identity Service) registriert sein müssen.

Die Kennzeichnung der Hunde mit einem Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters.
Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte. Die Hunde müssen bis spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip versehen sein.

Hundesteuern
Die Hundelösung erfolgt aufgrund der in der zentralen Datenbank ANIS registrierten Hunde. Die Hunde-steuer wird jeweils im Frühling in Rechnung gestellt.

Änderungen von Personalien, Adressänderungen, Besitzerwechsel und der Tod des Hundes sind nach der Registrierung direkt zu melden an

● ANIS Animal Identity Service, Morgenstrasse 123, 3018 Bern,
   und
● Hundekontrolle Kirchberg (Telefon 071 932 35 12 oder E-mail einwohneramt@kirchberg.ch)


Weitere Informationen unter www.anis.ch, Tel. 031 371 35 30 oder E-Mail info@anis.ch

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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