Baugesuch, Baubewilligungsverfahren, Baugesuchsforumlare, BauabnahmeWer ist für Baufragen zuständig?
Das Erstellen und Aenderung von Bauten und Anlagen wie auch der Abbruch von Gebäuden (vgl. Art. 78 + 79 des Kant. Baugesetzes) ist bewilligungspflichtig.
Die Bauverwaltung erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte: Bauverwaltung Kirchberg, Telefon 071 932 35 53, Fax 071 932 35 36
E-Mail: bauverwaltung@kirchberg.ch
Das Baugesuch kann als PDF-Datei heruntergeladen werden. Es ist zusammen mit den benötigten Plänen der Bauverwaltung, Dorfplatz, 9533 Kirchberg einzureichen.
http://www.baugesuch.sg.ch/