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Beglaubigung

Wo kann ich eine Unterschrift beglaubigen lassen und wie muss ich dafür vorgehen?
 
Zur Beglaubigung der Unterschrift ist eine persönliche Vorsprache nötig. Die zu beglaubigende Unterschrift muss vor der Beglaubigungsperson gemacht werden.

Legitimiert zum beglaubigen sind das Einwohneramt oder die Ratskanzlei Kirchberg sowie das Amtsnotariat Wil.

Eine Beglaubigung kostet Fr. 10.--.

Weitere Auskünfte erteilt das Einwohneramt (einwohneramt@kirchberg.ch, Tel. 071 932 35 12)

Gemeinde Kirchberg SG
Dorfplatz
9533 Kirchberg SG
Tel. 071 932 35 35
Fax 071 932 35 36
E-Mail gemeinde@kirchberg.ch

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