Richtplanrevision
Unterwegs zum Kirchberg von morgen und übermorgen
Wir entscheiden heute, wo wir morgen leben. Albert Einstein formulierte es einst so: "Mehr als die Vergangenheit interessiert mich die Zukunft, denn in ihr gedenke ich zu leben."
Gemäss diesem Motto wurde in den zurückliegenden Jahren intensiv an der Zukunft unserer Dörfer gearbeitet: Wie sieht die Zukunft unserer Dörfer aus?
Was muss und wo muss es getan werden, dass wir auch in Zukunft zufrieden in unserer Gemeinde leben und arbeiten können? Darum geht es.
Warum Richtplanung?
Unsere Umwelt verändert sich fortwährend. Die Gemeinde ist Teil dieser Umwelt und das Ergebnis vergangener Planungsideen und Entwicklungsprozesse. Das zukünftige Bild hängt davon ab, welche neuen Ziele wir uns setzen – wie soll unsere Gemeinde in Zukunft aussehen? Was benötigen wir für die kommenden Generationen. Der Planungshorizont erstreckt sich über viele Jahre. Im Laufe der Zeit können Ziele wandel, - folgende Generationen setzen vielleicht nicht alles um, was sich die heutige vornimmt.
Gerade deshalb ist es unerlässlich Ziele festzulegen, an denen die Entwicklung gemessen und im Zweifelsfall korrigiert werden kann. Nur so ist es möglich, auf die jeweiligen Bedürfnisse angemessen zu reagieren
Die bestehende kommunale Richtplanung ist mittlerweile 20 Jahre alt und spiegelt den Zeitgeist der 1980er wieder. Nun ist es an der Zeit 20 Jahre nach vorn zu schauen und die Grundlagen für die kommende Entwicklung zu schaffen.
Rückblick
Vor zwei Jahren startete die Richtplanrevision. Begleitet vom beratenden Raumplanungsbüro Strittmatter Partner AG, St. Gallen, unter Mithilfe interessierter Vertreter aus Parteien, Vereinen und Bevölkerung, wurde zu Beginn ein Bild/Eindruck der Gemeinde erstellt – wo liegen unsere Stärken und was könnte unsere Gemeinde zukünftig attraktiver machen? Diese Fragen wurden als Grundlage zur Richtplanrevision intensiv diskutiert. Mögliche Strategien wurden abgeleitet, diskutiert und für die weitere Planung konsolidiert. Der Grossteil dieser Strategien hat direkte Auswirkungen auf den Lebensraum und daher auf die Raumplanung.
Zwischenergebnis
Wir unterbreiten Ihnen den momentanen Entwurf der Richtplanung. Sie ist später die zentrale Grundlagenplanung der Gemeinde, ist wichtigstes strategisches Lenkungsinstrument der Gemeinde. Die Richtplanung lenkt die räumliche und bauliche Entwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in die vielversprechenden Bahnen. Der Gemeinderat setzt sich damit Grundsätze und Aufgaben für seine Führungsrolle.
Das vorliegende Informationsblatt informiert in groben Zügen über den Entwurf. Kirchberg ist eine vielfältige Gemeinde mit unterschiedlichen Charakteren und vielseitigen Ausrichtungen – sie ist Wohn- und/oder Arbeitsplatzstandort, Erholungs- und Naturraum. Diese Ansprüche sind in den Richtplanentwurf eingeflossen. Sei es durch Aussagen zur Bauentwicklung, zur Stärkung und Gestaltung der Dörfer, zum Erhalt und zur Ergänzung der Infrastruktur, zu Fragen der Verkehrsstruktur oder dem Ziel des Bevölkerungswachstums.
Nun sind Sie persönlich gefragt! Diese Information soll Ihnen Anlass dafür sein, sich detaillierter mit der Planung und der Zukunft unserer Gemeinde auseinander zu setzen. Sie sind eingeladen sich zur Planung zu äussern, den Entwurf kritisch zu hinterfragen oder zusätzliche Anregungen zu geben. Nutzen Sie diese Gelegenheit und bauen Sie mit an der Zukunft unserer Dörfer
Bestandteile des Richtplans
Der Richtplan besteht aus den Richtplankarten, den Objektblättern und einem Planungsbericht.
Die Richtplankarten zeigen, wo raumplanungsrelevante Fragen/Ziele zu den unterschiedlichen Sachbereichen untersucht/verfolgt werden sollen.
Die auf den Karten festgehaltenen Inhalte haben Bezug zu den sogenannten Objektblättern. Diese Blätter beschreiben jeweils die Ausgangslage als informative Grundlage für den Richtplaninhalt. Sie gibt Aufschluss über die räumlichen und sachlichen Zusammenhänge, insbesondere über die bisherige Bodennutzung, die rechtlichen Voraussetzungen und die übergeordnete Planung, soweit dies für das Verständnis notwendig ist. Die folgenden Ziele zeigen, worauf die Planung grundsätzlich auszurichten ist bzw. was erreicht werden soll. Der Richtplaninhalt zeigt, welche Massnahmen erforderlich sind, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Die Behörden halten sich an die Inhalte.
Siedlung, Natur und Landschaft
Diese Sachbereiche legen die künftige Nutzung des gesamten Gemeindegebietes fest. Dabei werden in erster Linie Aussagen zur Art, Intensität und zur voraussichtlichen Umsetzung der angestrebten Nutzung getroffen. Neben der räumlichen Abgrenzung werden auch Festlegungen zu gestalterischen Qualität getroffen – wo sind Aufwertungen des Siedlungsgebietes und der Landschaft erforderlich und vorgesehen. Ebenfalls werden die charakteristischen und aus geschichtlicher Sicht zu erhaltenden oder schützenswerte Objekte und Gebiete aufgezeigt.
Verkehr, Infrastruktur und Energie
Im Sachbereich Verkehr wird aufgezeigt wie das Strassennetz der Gemeinde funktionell gegliedert ist, wie die Siedlungsgebiete mit dem öffentlichen Verkehr abgedeckt sind und wo allfällige Ergänzungen für Strasse, Fuss-/Wander-/Radwege oder Buslinien erforderlich sind. Der Bereich Infrastruktur zeigt die Versorgung der Gemeinde mit Einrichtungen öffentlicher Aufgaben (Verwaltung, Bildung und Betreuung, Sport und Freizeit etc.). Mit dem Bereich Energie werden Ziele und Massnahmen für eine ökologisch nachhaltige Zukunft der Gemeinde Kirchberg definiert.
Verbindlichkeit
Der Richtplan ist ein Führungs- und Koordinationsinstrument der Planungsbehörde und legt dazu für die Sachbereiche Siedlung, Verkehr, Natur und Landschaft sowie Infrastruktur und Energie die Planungsziele fest. Er ist für die Behörden – Gemeinderat- wegleitend. Er hat keine direkte grundeigentümerverbindliche Wirkung. Dazu bedarf die Richtplanung der Umsetzung mittels der Nutzungsplanung (Zonenplan, Baureglement). Ein massgeblicher Teil des Richtplaninhaltes wird überhaupt nicht grundeigentümerverbindlich umgesetzt, sondern weist die Behörde lediglich an, im Sinne des Planungsinhaltes tätig zu werden.
Öffentliche Vernehmlassung
Der Richtplanentwurf liegt zum Zweck der Bevölkerungsmitwirkung vom 2. September bis 30. November 2010 öffentlich auf. Während dieser Zeit kann der vollständige Richtplan mit den Richtplankarten in originaler Grösse und den Objektblättern sowie einem erläuternden Planungsbericht im Gemeindehaus Kirchberg, Ratskanzlei, 2. Stock, Besprechungszimmer Nr. 5 während den üblichen Bürozeiten eingesehen werden. Zusätzlich stehen Ihnen die Unterlagen hier zur Verfügung.
Auskunftstage
Die Richtplanung ist sehr komplex und wirft sicherlich verschiedene Fragen bei Ihnen auf. Gern möchten wir – Vertreter des Gemeinderates Kirchberg und des Raumplanungsbüros Strittmatter Partner AG – Ihnen behilflich sein, diese Fragen zu beantworten. Zu diesem Zweck werden während der Vernehmlassungsfrist folgende drei Auskunftstage angeboten:
- Bazenheid: Singsaal Schulhaus Eichbüel, 15. September 2010, 14.00 – 20.00 Uhr
- Gähwil: Mehrzweckgebäude Silberwis, 23. September 2010, 14.00 – 20.00 Uhr
- Kirchberg: UG Kath. Pfarreiheim, Schöneggstrasse, 10. November 2010, 14.00 – 20.00 Uhr
Warum Vernehmlassung?
Der Gemeinderat ist gesetzlich dazu verpflichtet und hat ein grosses Interesse daran, die Bevölkerung an der zukünftigen Entwicklung teilhaben zu lassen und die raumplanerischen Leitlinien somit auf einer soliden Basis abzustützen. Wie bereits erwähnt ist daher jeder berechtigt und eingeladen, zum Richtplan Stellung zu nehmen. Sollten Sie Anregungen, Ergänzungen, Fragen, Änderungsbegehren oder ähnliches zum vorliegenden Richtplanentwurf haben, möchten wir Sie bitten, Ihre Eingabe schriftlich an den Gemeinderat Kirchberg, Gemeindehaus, Dorfplatz, 9533 Kirchberg zu richten
Was geschieht mit Ihren Eingaben?
Aufgrund der Eingaben während der Vernehmlassung wird die Richtplanung nochmals beurteilt, anschliessend vom Gemeinderat verabschiedet und schliesslich dem Kanton zur Kenntnisnahme unterbreitet. Die Umsetzung verschiedener Inhalte der Richtplanung (Zonenfragen, Schutzverordnung) erfolgt später in Etappen in den dazu vorgesehenen Verfahren. Auch in diesen Verfahren ist die Mitwirkung der Bevölkerung gewährleistet.
Deckblatt
Bericht
Karte Gesamtkonzept
Objektblätter
- Objektblatt E1 Energie
- Objektblatt E2 Rechtliches
- Objektblatt E3 Energie
- Objektblatt I Infrastruktur
- Objektblatt L1 Nutzung
- Objektblatt L2 Gestaltung
- Objektblatt L3Schutz
- Objektblatt S1 Nutzung
- Objektblatt S2 Gestaltung
- Objektblatt S3 Schutz
- Objektblatt V1 MIV
- Objektblatt V2 LV
- Objektblatt V3 ÖV
Richtplankarten
- InfVerkEner_Nordost
- InfVerkEner_Nordwest
- InfVerkEner_Suedost
- InfVerkEner_Suedwest
- Siedl_Nordost
- Siedl_Nordwest
- Siedl_Suedost
- Siedl_Suedwest