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Wichtiger Meilenstein – Genehmigung des Richtplanes 2023

Anfangs Dezember 2018 wurde mit der Revision des Richtplanes 2012 begonnen und die Strategie Innenentwicklung in mehreren Phasen unter Einbezug der Bevölkerung (Dorfspaziergänge, Onlineumfragen, Workshops, Infoveranstaltungen) entwickelt. Der Gemeinderat hat nun den neuen Richtplan 2023 genehmigt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein erreicht.

Der Entwurf des Richtplanes konnte vom Gemeinderat nach einem längeren Planungsprozess am 15. Februar 2022 behandelt und dem Mitwirkungsverfahren unterstellt werden. Die Auswertung der Rückmeldungen aus der Bevölkerung und der Vorprüfungsberichte des Kantons, der Regio Wil und einer Nachbargemeinde konnte ein Jahr später, Ende Februar 2023, abgeschlossen werden.

Stellungnahmen im Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren
Während der Anhörungs- und Mitwirkungsfrist vom 28. März bis 26. April 2022 sind folgende Rückmeldungen eingegangen:

Stellungnahmen von natürlichen / juristischen Personen

(Mitbeteiligte bei drei Themenbereichen)

Rückmeldungen zu verschiedenen Themen

(davon nicht mehr relevant)

Zustimmung und Übernahme in den Richtplan

Verzicht auf Änderung des Richtplans

 

Kenntnisnahme

16

(26)

39

(3)

11

22

3

Die Regio Wil und die Gemeinde Jonschwil haben ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben. Die umfangreichste Vernehmlassung hat das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG), mit dem Vorprüfungsbericht am 7. Oktober 2022 eingereicht.

Entgegennahme Rückmeldungen und Anpassungen im Richtplan
Die Vorschläge und Einwände aus dem Mitwirkungsverfahren hat die zuständige Planungsbehörde entgegenzunehmen und sich materiell dazu zu äussern, wenn auch eine Beantwortung jeder Anfrage nicht verlangt ist. Der Gemeinderat hat die Vorschläge und Einwände der Bevölkerung entgegengenommen und dazu wie folgt Stellung genommen:

a) Teil Siedlung - Schutz
Von drei Anträgen zu der gleichzeitig dem Mitwirkungsverfahren unterstellten Schutzverordnung für Baudenkmäler und archäologische Denkmäler wird vorläufig Kenntnis genommen. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zur Schutzverordnung.

b) Teil Verkehr – Motorisierter und Langsamverkehr
Verschiedene Rückmeldungen widmeten sich den Themen «Verbesserung der Fusswegverbindungen in Bazenheid» und «Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fussgänger». Diese Anliegen sind auch für den Gemeinderat wichtig und konnten übernommen und gutgeheissen werden. Der Antrag «Verzicht auf die zukünftige übergeordnete Strassenverbindung Flurstrasse-Eichbüelstrasse» wurde hingegen abgelehnt. Mit dem Bau der Basiserschliessung «Ifang-Eichbüel» wurde ein Teil der übergeordneten internen Verkehrserschliessung für das Dorf Bazenheid geschaffen. Damit wird das Verkehrsaufkommen aus und nach Gähwil-Kirchberg-Nuetenwil direkt auf die Ortsumfahrung geleitet. Mit der seit damals im Richtplan enthaltenen weiteren Strassenverbindung Flurstrasse-Eichbüelstrasse wird eine zusätzliche Entlastung des Dorfzentrums bzw. der Neugasse und Bahnhofstrasse erreicht. An diesem langfristigen und wichtigen Ziel für das Dorf Bazenheid wird festgehalten.

c) Teil Raumentwicklung
Zum Themenbereich «Raumentwicklung» sind ebenfalls mehrere Rückmeldungen eingegangen. Der Gemeinderat hat davon Kenntnis genommen, hingegen auf die Aufnahme folgender Anträge in den Richtplan verzichtet:

  • Verzicht von Aufzonungen und Zulassung von hohen Bauten sowie Verzicht auf innere Verdichtung in den Siedlungsgebieten «Hofacker/Hofmatt», Bazenheid;
  • Punktuelle Festlegung von Baugebieten für Hochhäuser im Zentrum (Bahnhof und bestehendes Hochhaus) in Bazenheid;
  • Zusätzliche Ausscheidung weiterer öffentlicher Räume innerhalb von verdichteten Zentren und Förderung von weiteren gemeinschaftlichen und gemischten Nutzungen in den Dörfern (bereits im Richtplan enthalten);
  • Aufnahme von Auflagen in Baubewilligungen für die Erstellung von zusätzlichen Parkplätzen bei Mehrfamilienhäusern

Einem Antrag auf Erhalt des bestehenden Fussballplatzes Zäpfehus, Bazenheid, wurde teilweise entsprochen, indem eine öffentlich zugängliche Spielwiese auch bei einer zukünftigen, qualitativ hochwertigen Überbauung und Umgebungsgestaltung erhalten werden soll.

Mehrere und vor allem umfangreiche Stellungnahmen sind zum Siedlungsgebiet «Panoramastrasse/Rüteliweg» bzw. «Industriezone SYMA-Areal», Kirchberg, eingegangen. Während verschiedene Anträge auf Zuteilung des Gebietes «Panoramastrasse/Rüteliweg» zur Landwirtschaftszone (Auszonung) eingereicht wurden, sind für dieses Areal auch entgegengesetzte Rückmeldungen eingegangen, wonach u.a. das Gebiet weiter auszubauen, baureif und als geeignetes Baugebiet einzustufen sei. Dieselben Anträge gingen zum Areal östlich des SYMA-Gebäudes ein. Der Gemeinderat hat die Anträge auf Anpassung des Richtplanes für diese Gebiete nicht übernommen.

Weitere Anträge auf Einteilung eines Baugebietes im Dorf Kirchberg zum Gebiet mittlerer Dichte, einer geringfügigen Einzonung einer Industriezone in Bazenheid, unter Voraussetzung der Flächenkompensation und angepasster Abgrenzung eines Gewerbegebietes zum Skiabfahrts- und Übungsgelände wurden gutgeheissen. Der Richtplan wurde mit diesen Anträgen ergänzt. Sämtliche Eingaben wurden im Verlaufe des Monats März 2023 beantwortet.

Abschluss des Verfahrens
Der Richtplan 2023 ist gemäss Art. 6 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) für den Gemeinderat sowie die ihm nachgeordneten Kommissionen und Verwaltungsstellen wegleitend. Der Richtplan wird dem Bau- und Umweltdepartement zur Kenntnisnahme zugestellt. Damit ist der Revisionsprozess des Richtplans 2023 abgeschlossen. Er kann von der Bevölkerung oder interessierten Organisationen bei der Ratskanzlei Kirchberg oder auf Webseite www.kirchberg.ch eingesehen werden.

Herzlichen Dank
Der Gemeinderat dankt den Teilnehmenden am Mitwirkungsverfahren für die wertvollen Hinweise, auch wenn nicht alle Anträge berücksichtigt werden konnten. Ein weiterer Dank gebührt auch allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich im Verlaufe der rund 4-jährigen Planungsphase an den Dorfspaziergängen, Workshops und Umfragen beteiligt haben. Die Projektbegleitung erfolgte durch das Planungsbüro ewp AG, St. Gallen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls der beste Dank ausgesprochen wird.