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Informationen zu den Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden

Am 31. Dezember 2024 endet die laufende Amtsdauer. Die Erneuerungswahlen der Behörden in der Politischen Gemeinde Kirchberg finden am Sonntag, 22. September 2024 statt. Nachfolgend wird über die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen sowie über das Datum eines allfälligen zweiten Wahlgangs informiert.

Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021 – 2024 aller politischen Gemeindebehörden im Kanton St. Gallen. Für die neue Amtsdauer 2025 – 2028 sind die Mitglieder der Gemeindebehörden (Gemeindepräsident, Gemeinderat, Schulpräsident und Geschäftsprüfungskommission) neu zu wählen. Der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen findet im ganzen Kanton am Sonntag, 22. September 2024 statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen
Es ist Aufgabe der politischen Parteien, der Dorfvereine oder Dritter, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeindebehörden vorzuschlagen. Der Gemeinderat hat den Ablauf und Terminplan für die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025 – 2028 festgelegt. Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis Freitag, 5. Juli 2024, 16.00 Uhr, auf der Ratskanzlei Kirchberg eingegangen sein.

Zweiter Wahlgang
Damit eine Kandidatin oder ein Kandidat im ersten Wahlgang gewählt wird, muss das absolute Mehr erreicht werden. Wenn im ersten Wahlgang nicht alle Mandate besetzt werden können, findet ein zweiter Wahlgang statt. Dieser würde durchgeführt am Sonntag, 24. November 2024. Wahlvorschläge dafür sind bis spätestens Mittwoch, 2. Oktober 2024, 16.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung dieser Frist. Beim zweiten Wahlgang sind auch stille Wahlen möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Am Sonntag, 22. September 2024 findet der erste Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen statt.