• Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»
• Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG)
• Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Kommunaler Wahlgang
• Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates
Die Urnenöffnungszeiten, der Urnenstandort sowie die Angaben über die Formalitäten der brieflichen Stimmabgabe sind auf dem Stimmausweis ersichtlich. Briefliche Stimmabgaben sollten der Post spätestens am Donnerstag vor dem Abstimmungssonntag übergeben werden (A-Post).
Als zusätzlicher Abstimmungskanal steht E-Voting zur Verfügung. Die Abstimmung per E-Voting setzt eine vorgängige Anmeldung voraus.
Fehlende Stimmausweise können bis Freitag vor dem Abstimmungssonntag, 17.00 Uhr, bei der Stimmregisterführerin (Gemeindeverwaltung, Einwohnerdienste, Gähwilerstrasse 1, Kirchberg) verlangt werden.
Die Ergebnisse der eidgenössischen und der kantonalen Volksabstimmungen sind nach erfolgter Auszählung pro Gemeinde auf der Webseite des Kantons www.abstimmungen.sg.ch ersichtlich. Die Ergebnisse der kommunalen Ersatzwahl werden auf www.kirchberg.ch veröffentlicht.