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Zählung leerstehender Wohnungen am Stichtag 1. Juni 2026

Weite Kreise der Wirtschaft, der Baustatistik und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarktes der gesamten Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Die Gemeinden sind verpflichtet, die Zählungen auf ihrem Gemeindegebiet durchzuführen und dem BFS Meldung zu erstatten.

Die Erhebung stützt sich auf das Bundesstatistikgesetz und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes. Hauseigentümerschaften und Liegenschaftenverwaltungen sind gestützt auf den Anhang zur vorgenannten Verordnung verpflichtet, ihre am 1. Juni 2026 leerstehenden Wohnungen und Wohnhäuser bis Freitag, 5. Juni 2026 beim Einwohneramt (071 932 35 12 oder einwohneramt@kirchberg.ch) zu melden. Diese Angaben werden vom Bundesamt für Statistik benötigt und geben Auskunft über die Situation auf dem Wohnungs- und Liegenschaftenmarkt.

Als leerstehende Wohnungen gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen sowie Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni 2026 unbesetzt, aber bewohnbar sind oder die zur dauernden Miete (mindestens drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden.