Navigieren in Gemeinde Kirchberg SG

Informationen zum aktuellen Stand rund um die Windenergie in unserer Gemeinde

An den Vorversammlungen und an der Bürgerversammlung sind Fragen im Zusammenhang mit der Windenergie in unserer Gemeinde aufgetaucht. Gerne informieren wir Sie, geschätzte Einwohnerinnen und Einwohner, auch im Gmeindsblatt über den aktuellen Stand.

Die Energiestrategie 2050 auf Ebene Bund wird schrittweise umgesetzt. Im Rahmen einer Totalrevision des Energiegesetzes hat das Bundesparlament dazu ein erstes Paket verabschiedet. Das Energiegesetz enthält Massnahmen, um den Energieverbrauch zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und erneuerbare Energien, wie Wasser, Sonne, Wind, Geothermie und Biomasse zu fördern. Darin enthalten ist auch das Verbot von neuen Atomkraftwerken. Gegen das Energiegesetz wurde das Referendum ergriffen. In einem demokratischen Prozess wurde das Energiegesetz trotz Referendum in einer gesamtschweizerischen Volksabstimmung angenommen.
 
Das Energiegesetz ist seit dem 1. Januar 2018 in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen. In diesem Prozess befindet sich nun der Kanton St. Gallen.
 
Für den Kanton St. Gallen wurden auf Basis des Konzeptes Windenergie des Bundes geeignete Gebiete für die Nutzung von Windenergie ermittelt. Die relevanten Nutzungs- und Schutzinteressen für mögliche Standorte hat das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) aus fachlicher Sicht ermittelt. Nutzung und Schutzinteressen wurden bewertet und gegeneinander abgewogen. Das Resultat dieser Abwägung sind 17 Windeignungsgebiete, verteilt über den gesamten Kanton St. Gallen. Diese Interessenabwägung ist ohne Beteiligung der Gemeinden erfolgt. Wie erwähnt, handelt es sich dabei um einen demokratisch abgestützten Auftrag des Kantons. Die Unterlagen und Erwägungen rund um diesen Prozess sowie Informationen zur Kommunikation mit der Bevölkerung sind auf dieser Webseite zu finden.

Eines der vom Kanton ermittelten Windeignungsgebiete befindet sich bei uns in der Gemeinde im Gebiet Hamberg/Alvensberg. Die Bezeichnung von Eignungsgebieten ist Voraussetzung für nachgeordnete Verfahren, in denen eine Prüfung der Machbarkeit und eine Prüfung der Realisierbarkeit stattfindet. Im Rahmen der Mitwirkung, zu der zuerst die Gemeinden und anschliessend die ganze Bevölkerung eingeladen wurde, hat sich der Gemeinderat wie folgt geäussert: «Der Gemeinderat steht einer unvoreingenommenen Prüfung einer Windenergieanlage Hamberg/Alvensberg offen gegenüber.»

Eignungsgebiet Nr. 30 «Hamberg / Alvensberg»

Der ganze Steckbrief kann hier eingesehen werden.

Aktuell geht es um einen Eintrag des Gebiets im kantonalen Richtplan. Ein Baugesuch oder eine Bewilligung einer konkreten Anlage sind noch nicht Thema. Im Richtplan werden weder die Anzahl noch die genauen Standorte festgelegt. Ohne vorgängige Information und Diskussion mit der Bevölkerung bewilligt die Politische Gemeinde Kirchberg keine Windenergieanlage. Davon wären wir ohnehin noch weit entfernt.

Verschiedene Investoren machen sich nun Gedanken, in welchen Gebieten eine Windenergieanlage am interessantesten sein könnte. Dies tun sie auf eigenes Risiko und ohne finanzielle Unterstützung der Gemeinde. Die Gemeinde ist bisher von zwei Investoren kontaktiert worden. Falls tatsächlich ein Gebiet in unserer Gemeinde im Richtplan festgesetzt wird und falls sich tatsächlich herausstellt, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, würde sich der Gemeinderat dafür einsetzen, dass keine Anlage entsteht, bei welcher ein Grossteil des Gewinns an einen Grosskonzern fliesst, sondern ein sogenannter Bürgerwindpark entstehen würde. Ein Bürgerwindpark bedeutet, dass sich die Bevölkerung daran beteiligen könnte und möglichst viel Gewinn in der Gemeinde bleibt. Zuerst wird nun der kantonale Richtplan angepasst. Der Zeitplan dazu wird vom Kanton bestimmt. Wenn das Gebiet Hamberg/Alvensberg durch die Regierung im kantonalen Richtplan als geeignetes Windenergiegebiet vorgesehen ist, wird ein öffentlicher Informationsanlass geplant.

Der heutige Stand zusammengefasst

  • Der Kanton hat einen Auftrag zur Festlegung von geeigneten Windenergiegebieten.
  • Der Gemeinderat war bei der Definition der 17 geeigneten Windenergiegebieten im Richtplan nicht beteiligt.
  • Es geht aktuell um einen Eintrag im Richtplan und nicht um ein Baugesuch einer konkreten Anlage.
  • Der Gemeinderat steht einer unvoreingenommenen Prüfung einer Windenergieanlage Hamberg/Alvensberg offen gegenüber.
  • Ein Bauprojekt wird nicht ohne Information und Diskussion mit der Bevölkerung bewilligt.
  • Für eine Diskussion braucht es Fakten. Diese stehen in der jetzigen Phase noch nicht zur Verfügung.
  • Sieht der Kanton auf unserem Gemeindegebiet ein Windenergiegebiet im Richtplan vor, wird ein öffentlicher Infoanlass geplant.
open positions