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Alimentenbevorschussung und –inkasso

Alimenteninkasso

Das Alimenteninkasso unterstützt den obhutsberechtigten Elternteil, das mündige Kind und den geschiedenen Ehegatten bei der Geltendmachung von Unterhaltsbeiträgen. Es orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.

Alimentenbevorschussung

Im Rahmen der Alimentenbevorschussung werden Kindern, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, die ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträge durch das Gemeinwesen ausgerichtet, sofern diese vom Unterhaltspflichtigen nicht bezahlt werden bzw. nicht einbringbar sind. Für Kinderzulagen und Ehepartner-Unterhalt besteht kein Anspruch auf Bevorschussung.

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