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Elternschaftsbeiträge

Wer erhält Elternschaftsbeiträge?

Eltern mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben bei der Geburt eines Kindes Anspruch auf Elternschaftsbeiträge, wenn sich wenigstens ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und der Lebensbedarf durch das Einkommen nicht gedeckt ist. Anspruchsberechtigt ist jener Elternteil, der das Kind hauptsächlich betreut.

Wie viel betragen die Elternschaftsbeiträge?

Die Elternschaftsbeiträge werden individuell berechnet. Dabei werden die Kosten für Krankenkassen und Wohnungsmiete sowie das Einkommen und das Vermögen angerechnet. Berücksichtigt werden der Lebensbedarf und das Einkommen des anspruchsberechtigten Elternteils und der Person, mit der eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft besteht bzw. der zusammenlebenden Eltern.

Wie lange werden die Elternschaftsbeiträge ausbezahlt?

Der anspruchsberechtigte Elternteil erhält die Beiträge für die ersten sechs Monate nach der Geburt eines Kindes. In Härtefällen können die Beiträge für den Monat vor und für höchstens ein Jahr nach der Geburt ausgerichtet werden.

Wo und wann werden Elternschaftsbeiträge beantragt?

Das Sozialamt nimmt den Antrag entgegen. Die Anmeldung kann vor der Geburt oder so rasch als möglich nach der Geburt eines Kindes erfolgen. Beim ersten Geburtstag des Kindes erlischt der Anspruch.